Rettet die Schleuseninsel

Jeversches Wochenblatt v. 12.8.2014
Jeversches Wochenblatt v. 12.8.2014

Gemeinsame Resolution zur geplanten gewerblichen Nutzung eines Biotops

Foto: Google Earth
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Gemeinsame Erklärung der GNU zur geplanten gewerblichen Nutzung der Schleuseninsel:

Die Schleuseninsel muss als Natur- und Freizeitrefugium erhalten bleiben!
Das Gebiet nordöstlich des Fluthafens bietet sowohl einer vielfältigen Freizeitnutzung als auch der unbeeinträchtigten Natur ausreichend Raum. Der Seedeich mit den vorgelagerten Molen- köpfen der 2. und der 3. Einfahrt werden sommers wie winters gerne zum Spazieren und Verweilen mit abwechslungsreichen ‚Rundumblicken’ über Land und Meer genutzt. Zwischen Deich und Schleusenstraße haben sich die Freizeitgärtner ihre grüne Idylle geschaffen. Daran schließen sich  artenreiche Grünlandflächen und ein Birkenwäldchen an. Darin eingebettet ein Weiher, Schilfröhricht und Sandtrockenrasen, in denen seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten leben. Auch ein Fledermausquartier befindet sich in diesem Abschnitt.

 

Die Schleuseninsel bietet somit eine sinnvolle Ergänzung zu den vielfältigen Vergnügungs- angeboten am Südstrand. Gleichzeitig ist eine wertvolle Naturoase entstanden. Es gibt also viele Gründe, die Schleuseninsel in ihrer heutigen Erscheinungsform zu erhalten.

Der Rat der Stadt hat dagegen etwas anderes beschlossen: Mit seiner Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 150 hat er ein Teilgebiet zur Vermarktung an Hafenumschlags-, Transport- und Montagebetriebe freigegeben. Das Plangebiet schließt zu dem die Bucht vor dem denkmalgeschützten hafenseitigen Schleusentor der 2. Einfahrt - bzw. südlich vom ‚Neuen Hafentor’ - mit ein. Sie soll für den Bau eines Terminals für den Hafenumschlag zugeschüttet werden.

Doch damit nicht genug:
Die Eigentümerin dieses Gebiets, die landeseigene „Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG“ (NPorts), geht mit ihren Vorstellungen gar noch zwei Schritte über den rechtswirksamen Bebauungsplan hinaus:
- Sie möchte auf der Seeseite das Watt zwischen der denkmalgeschützten 2. sowie  der 3. Einfahrt zur Schaffung eines weiteren Hafenumschlag-Terminals aufspülen.
- Auch die ökologisch wertvolle Naturlandschaft zwischen den Freizeitgärten und dem
Grenzzaun der Marine soll dem Hafenareal zugeschlagen werden. In diesem Bereich steht zudem das Baudenkmal Signalturm.
Damit würden auch die vier Lebensräume, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind, zerstört: Der Weiher als naturnahes Binnengewässer, Schilfröhricht, Trocken- rasen und Schlickwatt.

Auf Kosten von Natur- und Denkmalschutz sowie Freizeitaktivitäten soll auf der Schleuseninsel also ein Industriehafen entstehen, der ausschließlich über den Südstrand für Autos und Schwer- lastverkehr zugänglich ist. Hotels, Gastronomie, Aquarium, Wattenmeerhaus und Marinemuseum sollen künftig ihren Gästen Lärm, Abgase und Gefährdung beim Überqueren der Straße zumuten. Die negativen Folgen werden also weit über die Schleuseninsel hinausreichen und dürften dem Tourismusbetrieb am Südstrand kaum förderlich sein.

 

Wir sehen uns deshalb dazu veranlasst, jegliche Hafenplanung auf der Schleuseninsel abzulehnen.


An Stelle dessen sprechen wir uns für die Erhaltung und Weiterentwicklung der
Schleuseninsel als Naturerlebnis- und Freizeitidylle aus. Hierzu ist die Einstellung der hafenwirtschaftlichen Erweiterungspläne durch N-Ports sowie die entsprechende Umwidmung des Bebauungsplans Nr. 150 erforderlich.

 

V.i.S.d.P.:
Jochen Martin
Tel.: 04421/34734
Email: martin.jochen@t-online.de