Dr. Thiemo Karwinkel, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Institut für Biologie- und Umweltwissenschaften an der Universität Oldenburg, berichtet von dem, was er im Jahr 2022 im Voslapper Groden Süd vorgefunden hat.

21.11.2023      Der NABU hat eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 225 der Stadt Wilhelmshaven - Voslapper Groden Nord / Nördlich Tanklager - abgegeben. NABU-Mitglieder, die Einsicht nehmen möchten, können sich gerne beim NABU Wilhelmshaven melden.

Voslapper Groden Nord - © NABU/Carius
Voslapper Groden Nord - © NABU/Carius
Sonnentau - © NABU
Sonnentau - © NABU
Tüpfelsumpfhuhn - © NABU/Christoph Moning
Tüpfelsumpfhuhn - © NABU/Christoph Moning


Foto: K. Börgmann
Foto: K. Börgmann

Gemeinschaft regionaler Natur- u. Umweltschutzvereine,

Wilhelmshaven und Umzu (GNU)

Gemeinsame Resolution der GNU :

       Gemeinschaft regionaler Natur- und Umweltschutzverbände –
                        Wilhelmshaven und Umzu (GNU)

● Biologische Schutzgemeinschaft Hunte-Weser-Ems e. V. (BSH) 
● Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND) Kreisgruppe       

  Wilhelmshaven
● Deutscher Alpenverein e.V. (DAV) Sektion Wilhelmshaven
● Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU)

   Vertretung Wilhelmshaven        
● Naturfreunde Deutschlands e.V. Ortsgruppe Wilhelmshaven
● Naturschutzbund Deutschland (NABU) Wilhelmshaven e.V.
● Tierschutz-Aktiv-Friesland und Umzu e.V.


Gemeinsame Erklärung der GNU zur Ankündigung einer Machbarkeitsstudie zur
      gewerblichen Nutzung des Naturschutzgebiets Voslapper Groden Süd:


            Der Voslapper Groden Süd muss Naturschutzgebiet bleiben!


Die Ankündigung einer Machbarkeitsstudie mit der Option einer gewerblichen Nutzung des Naturschutzgebiets Voslapper Groden Süd durch den Geschäftsführer der JadeWeserPort Logistics Zone veranlasst die in der Gemeinschaft GNU zusammengeschlossenen regionalen Natur- und Umweltschutzverbände zu dieser

 

                                               Resolution:

 

1. Der südliche Voslapper Groden ist in unserer Küstenregion ein einmaliges Refugium für Flora und Fauna - Rückzugsgebiet für seltene und vom Aussterben bedrohte Arten. Er hat sich durch ungleiche Aufspülhöhen, fehlende Entwässerung und die vielfältigen Boden-

mischungen aus mehreren Erdzeitaltern in einer 35-jährigen Brache zu einem Lebensraum entwickelt, der nicht zu ersetzen ist.


2. Das Gebiet steht mit seinen 27 verschiedenen Biotoparten und seinen 91
geschützten Pflanzen- und Tierarten unter dem Schutz europäischen und nationalen Rechts und grundsätzlich nicht zur Disposition kommunaler Planung für Gewerbeansiedlungen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem die Leybucht betreffenden Urteil entschieden, dass nur der Schutz der menschlichen Gesundheit und die öffentliche Sicherheit Vorrang haben können.

 

3. Die GNU verschließt sich nicht der Wirtschaftsförderung in Wilhelmshaven und Um-

gebung. Die in dieser Gemeinschaft verbundenen Organisationen bieten ihre spezielle

Expertise konstruktiv zur Mitwirkung bei der Planung von Gewerbeflächen an.
Eine Vernichtung des Naturkleinods Voslapper Groden Süd würde jedoch auf ent-

schlossenen Widerstand stoßen.

 

4. Wehret den Anfängen! Der Auftrag für die Machbarkeitsstudie wird von der GNU als
Warnzeichen verstanden. Die Studie wird sich naturgemäß auf die Suche nach Schlupf-

löchern zur Umgehung des Schutzstatus konzentrieren. Die GNU wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und ggf. die Öffentlichkeit über die Gefah einer verhängnisvollen Entwicklung informieren.

 

5. Dass das mit dem europäischen ‚Natura 2000 Netz’ verknüpfte Schutzgebiet
Voslapper Groden Süd mittelfristig als ‚Logistics Zone II’ attraktiv gemacht werden soll,
liegt nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorhaben der gewerblichen Ausbeutung
dieses unersetzlichen Naturreservates geht alle Bürger etwas an.
Das Naturschutzgebiet Voslapper Groden Süd muss dauerhaft erhalten bleiben!

Leserbrief

zum WZ-Bericht „Bunte investiert in Bürokomplex“ am 01.09.12

auf den Seiten 1 und 3 mit der Bitte um Veröffentlichung.

 

 

Jetzt entsteht also im Güterverkehrszentrum (GVZ) des JadeWeserPort ein sogenanntes Dienstleistungszentrum! Wer davon ausging, dass das GVZ operativen Tätigkeiten, wie Lagerhaltung, Güterumladung, -sortierung und -verteilung, Containerreparatur usw. vorbehalten sei, muss seine optimistischen Erwartungen wohl zu Grabe tragen. Mit der Grundsteinlegung eines Mietshauses im GVZ wird Gewerbefläche für Dienstleister verbraucht, die nicht auf Betriebsflächen direkt am JWP-Terminal angewiesen sind.

 

Nun kann es natürlich sein, dass man nicht damit rechnet, das GVZ-Gelände mit operativ tätigen Logistikfirmen auffüllen zu können. Dies deutete sich ja auch bereits an, als man beschloss, einen beträchtlichen Teil des Areals mit einem Autohof, einer Tankstelle, Reparaturwerkstätten, Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, Einzelhandel und einer Spielhalle zu belegen.

 

Doch ungeachtet des offensichtlichen Flächenüberflusses im GVZ hat man eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um eine Grundlage für die die gewerbliche Erschließung des europäischen Natura-2000-Schutzgebietes ‚Voslapper Groden Süd’ vorweisen zu können.

Man ist zudem schon darum bemüht, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass man dieses Schutzgebiet unbedingt für hafenaffine Zwecke braucht. Angeblich gibt es nämlich in der 160 ha umfassenden GVZ keinen Platz für Betriebe mit über 20 Hektar Flächenbelegung.

 

In diesem Frühjahr wurde bekannt, dass man einen ‚bestens vernetzten’ EU-Parlamentarier mit einem Faktenpapier ausstatten wolle, der es zur Wegbereitung für weitere Werbeaktionen zunächst dem Fachausschuss Umwelt der EU-Kommission vorstellen solle.

 

Einerseits handelt man also nach der Devise, im GVZ ist genügend Platz - auch für Dienstleister, die nicht auf direkte Nachbarschaft zum Hafen angewiesen sind. Andererseits versucht man der EU-Kommission weiszumachen, dass der JWP-Hafengroden für das GVZ zu klein ist und man deshalb das EU-Schutzgebiet ‚Voslapper Groden Süd’ für die hafengewerbliche Erweiterung benötigt.

 

Gelernt hat man inzwischen: Den Voslapper Groden darf man nur plattmachen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es unabweisbaren gewerblichen Bedarf gibt, weil er nur dort befriedigt werden kann. Außerdem müssen gleichwertige Flächen vorhanden sein, die den mit der gewerblichen Nutzung verbundenen Naturverlust kompensieren können.

 

Auch unsere ‚Stadtmütter und väter’ stolpern keineswegs darüber, dass im GVZ Gewerbeflächen für Vergnügungsstätten und ein Mietshaus verschleudert werden, während die Stadtverwaltung zwischen Cuxhaven und Leer einen als Kompensation für die Naturzerstörung im Voslapper Groden geeignet erscheinenden Flickenteppich zusammenkauft.

 

Was wird wohl der ‚Fachausschuss Umwelt’ der EU-Kommission den für die gewerbliche Nutzung des Natura-2000 Gebietes ‚Voslapper Groden Süd’ angereisten Antragstellern erzählen, wenn er erfährt, wie unbekümmert man die Flächen im GVZ für nicht hafengebundene Nutzungen vergeudet?

 

BUND KG Wilhelmshaven

Jochen Martin

Schulstr. 115

26384 Wilhelmshaven